Am 30. Mai 2018 wurde die Gründung eines
gemeinnützigen Vereins für soziale Projekte
im Sport und dessen Satzung beschlossen.
Der Verein sollte in Zukunft den Namen
"Herzschläger" tragen und Torge Wittke
wurde einstimmig zum Vorsitzenden gewählt.
Herzschläger wurde am 18. Juni 2018 durch
das Amtsgericht Hannover die Eintragung ins
Vereinsregister (Registerblatt VR 202977)
und am 25. Juni 2018 wurde durch das
Finanzamt Hannover-Nord auch die satzungs-
gemäße Gemeinnützigkeit (25/206/58791)
bescheinigt.
"§2 Zweck" der Satzungsordnung listet die
zukünftigen Ziele von Herzschläger e.V. auf:
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbe-
günstigte Zwecke“ der Abgabengabenord-
nung (AO).
2. Zweck des Vereins ist die Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2
Nr. 3 AO), die Förderung der Jugendhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung der
Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung
(§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und die Förderung
des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO).
Der Verein ist parteipolitisch und religiös
neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser,
weltanschaulicher und ethnischer Toleranz
und Neutralität.
Der Verein wendet sich gegen Intoleranz,
Rassismus und jede Form von politischem
Extremismus.
3. Die Zwecke nach § 2 der Satzung wer-
den insbesondere verwirklicht durch:
a) Etablierung von regelmäßigen Sport-
angeboten und Projekten für Kinder, Ju-
gendliche und Erwachsene während/
nach schweren Krankheiten, z.B. Krebs,
Mukoviszidose und Organtransplantatio-
nen, zur Unterstützung der Genesungs-
prozesse und zur Förderung der sozialen
Teilhabe. Entwicklung, Evaluierung und
Publikation von regelmäßigen (auch alter-
nativen Bewegungskonzepten) z.B. für
Langzeitüberlebende mit Spätfolgen (wie
z.B. neuropathischen Störungen, Fatigue
oder Osteonekrosen), wie z.B. Rugby for
Cancer Survivors.
b) Entwicklung, Evaluierung und Publika-
tion von Bewegungskonzepten für Men-
schen mit schweren und Seltenen Erkran-
kungen als weltweit einmaliges Pilotpro-
jekt mit dem Ziel einer Steigerung der Le-
bensqualität und Initialisierung regelmäßi-
ger Angebote. Die Vermittlung und Durch-
führung von Sportpatenschaften für Men-
schen mit Seltenen Krankheiten, Unter-
stützung und Begleitung von Therapie-
maßnahmen mit Schwerpunkt Sport,
wenn sie nicht oder nicht vollständig von
der Krankenkasse oder dem Jugendamt
übernommen werden und ihre therapeuti-
sche Wirkung sichergestellt ist.
Weitergabe von Sportgeräten wie z.B.
Ausdauer- und Krafttrainingsgeräten oder
Aktivitätstrackern in Verbindung mit Pro-
jekten des Sports, um diese Sportgeräte
seitens der Kinder und Jugendlichen mit
schweren und Seltenen Erkrankungen zu
nutzen, sofern diese Kosten nicht von der
Krankenkasse oder dem Jugendamt über-
nommen werden.
c) Entwicklung, Evaluierung und Publika-
tion von Sportprojekten (auch in Koope-
ration mit Sportvereinen) für sozial und/
oder wirtschaftlich benachteiligte Grup-
pen, wie zum Beispiel Obdachlose (Ge-
sunderhaltung), Strafgefangene (Unter-
stützung in der Resozialisierung), Kinder
und Jugendliche mit Migrationshinter-
grund und Flüchtlinge (Integration), Kin-
der und Jugendliche mit Tendenz zur Ge-
walt (Gewaltprävention) und Menschen
mit Behinderungen (Inklusion).
d) Sensibilisierung und Information der
Gesellschaft über Themen der Sportthe-
rapie bei chronischen Erkrankungen und
Behinderungen. Durchführung von prä-
ventiven Maßnahmen wie zum Beispiel
Workshops oder Vorträgen vor Kindern
und Jugendlichen, Lehrern, etc. zum
Thema Gesunderhaltung (Bewegung,
Ernährung, etc.). Weiterentwicklung von
Inklusionsmaßnahmen durch Ausbildung
von Studenten und Lehrern, ggf. Ausbil-
dungsmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderungen und Schaffung von Ar-
beitsplätzen für Menschen mit diversen
Benachteiligungen im Sport.
e) Entwicklung, Evaluierung und Publika-
tion eines mobilen Versorgungsangebots
für palliative Menschen mit Bewegung für
Hospize oder am daheim am Wohnort
und eines Sportzentrums für Menschen
abseits der Regelversorgung durch die
Physiotherapie.
f) Kooperationen mit Fachverbänden, Uni-
versitäten und Krankenhäusern (national
und international) zur Weiterentwicklung
und Evaluierung von bestehenden Thera-
pieangeboten im Sport oder sportähnli-
chen Disziplinen wie zum Beispiel Ent-
wicklung/Verwaltung/Verbesserung einer
Bewegungs-App für Kinder und Jugend-
liche mit/nach schweren Erkrankungen,
Aktivierung durch Videospielkonsolen,
Trainingsgeräte für langzeitliegende Pa-
tienten und z.B. die lokale Etablierung ei-
nes Gesangsprojekts mit lungenerkrank-
ten Jugendlichen zur Steigerung der kör-
perlichen Aktivität, welche keine Affinität
zur Bewegung im Sinne des „klassischen
Sportbegriffs“ haben. Durchführung von
Teambuilding Maßnahmen (auch außer-
halb des Sports) zur Steigerung der Teil-
habe von Menschen mit erhöhtem Bewe-
gungsbedarf. Entwicklung individueller
Heimtrainingspläne für eine dezentrale
Versorgung von Kindern und Jugendli-
chen mit schweren Erkrankungen auch
außerhalb Niedersachsens.
g) Organisation und Durchführung von Be-
wegungsangeboten für Eltern und Ge-
schwisterkinder von Langzeitpatienten im
Krankenhaus zur Prävention von körperli-
chen und psychischen Beschwerden
durch die aktuelle Situation und Bewe-
gungsangebote Organisation und Durch-
führung von Bewegungsangeboten für El-
tern und Geschwisterkinder nach dem
Tode des Langzeitpatienten zur Unter-
stützung der Trauerbewältigung.
4. Weiterer Zweck des Vereins ist weiterhin
Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von
§ 53 AO, insbesondere durch die Unterstüt-
zung der erzieherischen, schulischen und
universitären Ausbildung hilfsbedürftiger
junger Menschen.
5. Für Fördermaßnahmen im Bereich des
§ 53 Nr. 1 und 2 AO haben die unterstützten
Organisationen, steuerbegünstigte Körper-
schaften oder Körperschaften des öffentli-
chen Rechts, die entsprechenden gesetzlich
geforderten Nachweise zu erbringen bzw.
zu bestätigen.
6. Weiterer Zweck des Vereins ist auch die
Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1
AO zur Förderung der zuvor genannten steu-
erbegünstigten Zwecke für die Verwirkli-
chung der steuerbegünstigten Zwecke einer
anderen Körperschaft oder für die Verwirkli-
chung steuerbegünstigter Zwecke durch ei-
ne Körperschaft des öffentlichen Rechts.
7. Der Verein kann sich zur Erfüllung ihrer
Zwecke einer Hilfsperson im Sinne von § 57
Abs. 1 Satz 2 der AO bedienen, soweit sie
die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
8. Die benannten Vereinszwecke und
Zweckverwirklichungen müssen nicht
gleichermaßen umgesetzt werden.
9. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die sat-
zungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendun-
gen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Ver-
gütungen begünstigt werden.