Aktuelle Satzung


Am 30. Mai 2018 wurde die Gründung eines

gemeinnützigen Vereins für soziale Projekte

im Sport und dessen Satzung beschlossen.

 

Der Verein sollte in Zukunft den Namen

"Herzschläger" tragen und Torge Wittke

wurde einstimmig zum Vorsitzenden gewählt.

 

Herzschläger wurde am 18. Juni 2018 durch

das Amtsgericht Hannover die Eintragung ins

Vereinsregister (Registerblatt VR 202977)

und am 25. Juni 2018 wurde durch das

Finanzamt Hannover-Nord auch die satzungs-

gemäße Gemeinnützigkeit (25/206/58791)

bescheinigt.

 

"§2 Zweck" der Satzungsordnung listet die

zukünftigen Ziele von Herzschläger e.V. auf:

 

1.     Der Verein verfolgt ausschließlich und

unmittelbar gemeinnützige und mildtätige

Zwe­cke im Sinne des Abschnitts „Steuerbe-

günstigte Zwecke“ der Abgabengabenord-

nung (AO).

 

2.    Zweck des Vereins ist die Förderung des

öffentlichen Gesundheitswesens und der

öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2

Nr. 3 AO),  die Förderung der Jugendhilfe

(§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung der

Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung

(§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und die Förderung

des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO).

Der Verein ist parteipolitisch und religiös

neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser,

weltanschaulicher und ethnischer Toleranz

und Neutralität.

Der Verein wendet sich gegen Intoleranz,

Rassismus und jede Form von politischem

Extremismus.

 

3.    Die Zwecke nach § 2 der Satzung wer-

den insbesondere verwirklicht durch:


a) Etablierung von regelmäßigen Sport-

angeboten und Projekten für Kinder, Ju-

gendliche und Erwachsene während/

nach schweren Krankheiten, z.B. Krebs,

Mukoviszidose und Organtransplantatio-

nen, zur Unterstützung der Genesungs-

prozesse und zur Förderung der sozialen

Teilhabe. Entwicklung, Evaluierung und

Publikation von regelmäßigen (auch alter-

nativen Bewegungskonzepten) z.B. für

Langzeitüberlebende mit Spätfolgen (wie

z.B. neuropathischen Störungen, Fatigue

oder Osteonekrosen), wie z.B. Rugby for

Cancer Survivors.


b) Entwicklung, Evaluierung und Publika-

tion von Bewegungskonzepten für Men-

schen mit schweren und Seltenen Erkran-

kungen als weltweit einmaliges Pilotpro-

jekt mit dem Ziel einer Steigerung der Le-

bensqualität und Initialisierung regelmäßi-

ger Angebote. Die Vermittlung und Durch-

führung von Sportpatenschaften für Men-

schen mit Seltenen Krankheiten, Unter-

stützung und Begleitung von Therapie-

maßnahmen mit Schwerpunkt Sport,

wenn sie nicht oder nicht vollständig von

der Krankenkasse oder dem Jugendamt

übernommen werden und ihre therapeuti-

sche Wirkung sichergestellt ist.

Weitergabe von Sportgeräten wie z.B.

Ausdauer- und Krafttrainingsgeräten oder

Aktivitätstrackern in Verbindung mit Pro-

jekten des Sports, um diese Sportgeräte

seitens der Kinder und Jugendlichen mit

schweren und Seltenen Erkrankungen zu

nutzen, sofern diese Kosten nicht von der

Krankenkasse oder dem Jugendamt über-

nommen werden.

 
c) Entwicklung, Evaluierung und Publika-

tion von Sportprojekten (auch in Koope-

ration mit Sportvereinen) für sozial und/

oder wirtschaftlich benachteiligte Grup-

pen, wie zum Beispiel Obdachlose (Ge-

sunderhaltung), Strafgefangene (Unter-

stützung in der Resozialisierung), Kinder

und Jugendliche mit Migrationshinter-

grund und Flüchtlinge (Integration), Kin-

der und Jugendliche mit Tendenz zur Ge-

walt (Gewaltprävention) und Menschen

mit Behinderungen (Inklusion).

 
d) Sensibilisierung und Information der

Gesellschaft über Themen der Sportthe-

rapie bei chronischen Erkrankungen und

Behinderungen. Durchführung von prä-

ventiven Maßnahmen wie zum Beispiel

Workshops oder Vorträgen vor Kindern

und Jugendlichen, Lehrern, etc. zum

Thema Gesunderhaltung (Bewegung,

Ernährung, etc.). Weiterentwicklung von

Inklusionsmaßnahmen durch Ausbildung

von Studenten und Lehrern, ggf. Ausbil-

dungsmöglichkeiten für Menschen mit

Behinderungen und Schaffung von Ar-

beitsplätzen für Menschen mit diversen

Benachteiligungen im Sport.

 
e) Entwicklung, Evaluierung und Publika-

tion eines mobilen Versorgungsangebots

für palliative Menschen mit Bewegung für

Hospize oder am daheim am Wohnort

und eines Sportzentrums für Menschen

abseits der Regelversorgung durch die

Physiotherapie.

 
f) Kooperationen mit Fachverbänden, Uni-

versitäten und Krankenhäusern (national

und international) zur Weiterentwicklung

und Evaluierung von bestehenden Thera-

pieangeboten im Sport oder sportähnli-

chen Disziplinen wie zum Beispiel Ent-

wicklung/Verwaltung/Verbesserung einer

Bewegungs-App für Kinder und Jugend-

liche mit/nach schweren Erkrankungen,

Aktivierung durch Videospielkonsolen,

Trainingsgeräte für langzeitliegende Pa-

tienten und z.B. die lokale Etablierung ei-

nes Gesangsprojekts mit lungenerkrank-

ten Jugendlichen zur Steigerung der kör-

perlichen Aktivität, welche keine Affinität

zur Bewegung im Sinne des „klassischen

Sportbegriffs“ haben. Durchführung von

Teambuilding Maßnahmen (auch außer-

halb des Sports) zur Steigerung der Teil-

habe von Menschen mit erhöhtem Bewe-

gungsbedarf. Entwicklung individueller

Heimtrainingspläne für eine dezentrale

Versorgung von Kindern und Jugendli-

chen mit schweren Erkrankungen auch

außerhalb Niedersachsens.

 

g) Organisation und Durchführung von Be-

wegungsangeboten für Eltern und Ge-

schwisterkinder von Langzeitpatienten im

Krankenhaus zur Prävention von körperli-

chen und psychischen Beschwerden

durch die aktuelle Situation und Bewe-

gungsangebote Organisation und Durch-

führung von Bewegungsangeboten für El-

tern und Geschwisterkinder nach dem

Tode des Langzeitpatienten zur Unter-

stützung der Trauerbewältigung.

 

4.    Weiterer Zweck des Vereins ist weiterhin

Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von

§ 53 AO, insbesondere durch die Unterstüt-

zung der erzieherischen, schulischen und

universitären Ausbildung hilfsbedürftiger

junger Menschen.

 

5.    Für Fördermaßnahmen im Bereich des

§ 53 Nr. 1 und 2 AO haben die unterstützten

Organisationen, steuerbegünstigte Körper-

schaften oder Körperschaften des öffentli-

chen Rechts, die entsprechenden gesetzlich

geforderten Nachweise zu erbringen bzw.

zu bestätigen.

 

6.    Weiterer Zweck des Vereins ist auch die

Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1

AO zur Förderung der zuvor genannten steu-

erbegünstigten Zwecke für die Verwirkli-

chung der steuerbegünstigten Zwecke einer

anderen Körperschaft oder für die Verwirkli-

chung steuerbegünstigter Zwecke durch ei-

ne Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 

7.    Der Verein kann sich zur Erfüllung ihrer

Zwecke einer Hilfsperson im Sinne von § 57

Abs. 1 Satz 2 der AO bedienen, soweit sie

die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

 

8.    Die benannten Vereinszwecke und

Zweckverwirklichungen müssen nicht

gleichermaßen umgesetzt werden.

 

9.     Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt

nicht in erster Linie eigenwirt­schaftliche

Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die sat-

zungsmäßi­gen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwen­dun-

gen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben,

die dem Zweck des Vereins fremd sind,

oder durch unverhältnismäßig hohe Ver-

gütungen begünstigt werden.